Vereinbarungen

 

Wir haben in der Basisgruppe mehrheitlich Vereinbarungen beschlossen, die so lange gelten sollen, bis sie wieder von einer Basisgruppe mehrheitlich verändert oder für ungültig erklärt werden:

 

1.   Wenn wir Fahrten mit unseren PKWs unternehmen, verzichten die Mitfahrenden im Falle eines Schadens auf Schadensersatz. Sie beteiligen sich an den Benzinkosten.

 

2.    Wenn wir uns zu einer Unternehmung anmelden, ist die   Anmeldung verbindlich. Soweit Kosten anfallen, ist der anteilige Kostenbeitrag zu entrichten. Die Organisatoren erheben grundsätzlich Vorkasse. Wer sich später wieder abmeldet, hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten.

 

3.  ZWAR-Schwerte pflegt eine Adressliste, in der sich alle

Personen eintragen können.Sie haben das Recht, jederzeit

über ihre Angaben zu verfügen und zu Widersprechen.

Die Adressliste wird nicht an Dritte weitergegeben.

 

4. Darüber hinaus hat ZWAR-Schwerte eine Homepage.

Alle Personen, die auf Fotos zu sehen sind, haben zu dieser

Veröffentlichung ihr Einverständnis gegeben. Wer zukünftig

nicht auf einem Foto zu sehen sein möchte, sagt dieses voher.